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Wohnbaugrundstücke und Bauleitplanung in der Gemeinde Drochtersen
10 % Erschließungskosten muss die Gemeinde tragen
Die FWG-DROCHTERSEN setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Ausweisung von Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Drochtersen nicht privaten Erschließungsträgern überlassen bleibt.
So haben wir für das Baugebiet Grefenstraße/Triftweg beantragt, dass die Gemeinde Drochtersen wenigstens für eine Teilfläche – ist gesetzlich möglich- das Vorkaufsrecht ausübt, für das Baugebiet “An der Elbmarsch” in Drochtersen (westlich Fasanenweg) haben wir dies ebenfalls angeregt. Die Mehrheitsfraktionen SPD/CDU interessierte dies nicht. Jetzt sind der CDU, aber auch der SPD, die vom Erschließungsträger aufgerufenen Grundstückspreise für das Baugebiet “An der Elbmarsch” zu hoch.
Die FWG-DROCHTERSEN vertritt unverrückbar die Auffassung, dass die Gemeinde Drochtersen, wie in den Ortsteilen Hüll und Assel, vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens Eigentümer der Baugrundstücke werden muss. Nur so ist gewährleistet, dass die Baugrundstücke – die Gemeinde muss keinen Gewinn machen- günstiger angeboten werden können, als ein privater Erschließungsträger es kann/will.
Und die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, sich mit wenigstens 10% an den Erschließungskosten zu beteiligen.
Nur so wird es möglich sein, dass insbesondere auch junge Menschen in der Gemeinde Drochtersen bleiben bzw. hier ihren Wohnsitz nehmen.
Wenn Sie wollen, dass zukünftig so vorgegangen wird, sollten Sie die Kandidaten/in der FWG-DROCHTERSEN in den Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen und in den Kreistag Stade wählen.
Ihr Cornelius van Lessen
FWG-Drochtersen
Fraktionsvorsitzender