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Freie Wählergemeinschaft NLWKN genehmigt Kleiablagerung auf der Elbinsel Krautsand

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NLWKN genehmigt Kleiablagerung auf der Elbinsel Krautsand

NLWKN genehmigt Kleiablagerung auf der Elbinsel Krautsand
Das für die Zulassung des vorzeitigen Beginns im Planfeststellungsverfahren für einen Anleger für verflüssigte Gase mit Südhafen-Erweiterung in Stade-Bützfleth zuständige NLWKN hat mit Anordnung 16.09.2022 den vorzeitigen Baubeginn auch für die Nutzung der Kleiablagerung in Aussicht genommene Grundstück auf der Elbinsel Krautsand genehmigt.
Für die Elbinsel Krautsand heißt es in der Anordnung:
“Zulassung des vorzeitigen Beginns der Einleitung:
Auf den Antrag der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG wird die Einleitung des Abtrocknungswassers der in der Gemarkung Krautsand, Flur 18, Flurstück 180/10 gelagerten Kleimenge mitsamt anfallenden Niederschlagswassers in einer Menge von bis zu 2.000 m³ / Jahr in die Elbe gemäß der §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4 und 10, 12 WHG i. V. m § 17 WHG vorzeitig zugelassen. Die Einleitungsstelle befindet sich an der Elbe, linkes Ufer, Gemarkung Krautsand, Flur 18, Flurstück 180/8.
Und weiter bezogen auf den Flächennutzungsplan für die Elbinsel Krautsand:
“Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden vorliegend jedoch durch das Fachplanungsprivileg des § 38 S. 1 BauGB überregelt”.
Das bedeutet, dass die Planfeststellungsbehörde sich über Festsetzungen in einem Flächennutzungsplan bei “Planungen für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung” hinwegsetzten darf.