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Freie Wählergemeinschaft Neues Gesetz für Kinder- und Tagespflege Niedersachsen (NKiTaG)

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Neues Gesetz für Kinder- und Tagespflege Niedersachsen (NKiTaG)

Kinder haben mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Erreichung des Grundschulalters seit dem 1. August 2013 einen Anspruch auf einen
Betreuungsplatz. Obwohl sich damals bereits abzeichnete, dass die Kommunen massiv in Betreuung und auch Personal investieren müssen, kommt der Gesetzgeber erst jetzt auf die Idee, das KiTaG nachzubessern. Dies ist der niedersächsischen Landesregierung aus SPD/CDU misslungen. Den Interessen der Kinder, der Eltern und insbesondere der Kita-Fachkräfte wird dieser Gesetzentwurf nicht einmal ansatzweise gerecht.

1. Nach § 8 Abs. 3 NKiTaG ist es den Kommunen erlaubt, 3 Plätze einer Kerngruppe (8-12 Uhr) so zu teilen, dass auf jeden dieser 3 Plätze zwei weitere Kinder angemeldet werden dürfen. Diese Kinder sollen sich dann die Zeiten teilen. Frage: Was soll das? Der Grund kann doch nur zu wenig Personal sein.

2. Es ist immer noch nicht notwendig, dass wenigstens 3 Fachkräfte die Kita- Gruppen mit bis zu 25 Kindern betreuen. Der Grund ist auch hier Personalmangel und das grundlegende Versäumnis der Landesregierung, die Ausbildung attraktiv zu gestalten.

3. Beruhigend ist, dass der Landesgesetzgeber mit Begründung der Kommune erlaubt, Kindertagesstätten zu betreiben mit mehr als 5 gleichzeitig anwesenden Gruppen. Warum dies nicht immer so war, bleibt das Geheimnis der Landesregierung.

Fazit: Das im Entwurf vorliegenden NKiTaG von SPD/CDU spiegelt den Geist des vergangenen Jahrhunderts wider. Es ist weder familienfreundlich, noch wird es den Interessen der Fachkräfte gerecht.