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Energieversorgungsfirma Gemeinde Drochtersen
Die FWG-Drochtersen fordert für die Gemeinde Drochtersen eine eigene Energieversorgungsfirma. Dies ist allein schon deshalb sinnvoll, weil mit dem 1. Januar 2022 in dem überarbeiteten Klimaschutzgesetzesentwurf eine Photovoltaik-Pflicht für Nichtwohngebäude und größere Parkplätze zu den wichtigsten Änderungen gehören. Beim Neubau von Nichtwohngebäuden – z.B. Dächer von Gewerbebetrieben oder überhaupt öffentlichen Gebäuden soll die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen ab dem 1. Januar 2022 vorgeschrieben werden. So will es die noch amtierende Bundesregierung.
Weil dies Gesetz wird, ist es für die Gemeinde Drochtersen sinnvoll, den Bau und Betrieb dieser Anlagen in einer eigens noch zu gründenden Firma zu organisieren. Diese Firma kann eine Kommanditgesellschaft mit Bürgerbeteiligung sein.
Aus Gründen der Daseinsvorsorge sollte zugleich untersucht werden, ob und wie diese Firma bei einem großflächigen Ausfall der Stromversorgung dezentral die Energieversorgung gewährleisten kann.
Gemeinhin sollen Generatoren diese Versorgung übernehmen. Was aber ist, wenn kein Benzin oder Diesel mehr vorrätig ist? Tanken an der Tankstelle geht nicht, die braucht auch Strom.
Vorsorge und gute Lösungen sind daher notwendig-
Alle 3 Stimmen für die Kandidaten/in der FWG-Drochtersen, auch für die Wahl zum Kreistag