Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am 29. April 21 veröffentlichten Urteil das Klimaschutzgesetz von CDU/SPD in wesentlichen Punkten zerrissen. Es fordert konkrete Maßnahmen/gesetzliche Konkretisierung auch über Ende 2030 ein. Bis Ende 2022 hat die Bundesregierung dies umzusetzen. Ein bahnbrechendes Urteil zur Einleitung einer weiteren Wende in Sachen Energieeinsparung/Ausbau erneuerbarer Energien usw.
Dies bedeutet für die Gemeinde Drochtersen, dass z.B. das neue Baugebiet “An der Elbmarsch” nicht ohne nachhaltiges Energiekonzept verabschiedet werden darf. Bislang hat der Erschließungsträger außer Solarenergie und fossiler Gasversorgung dort nichts vorgesehen. Wir gehen davon aus, dass der Landkreis Stade als Behörde für die Genehmigung des B-Plans/der B-Pläne solche “einfachen” Bebauungspläne auch nicht mehr genehmigen wird bzw. genehmigen darf.
Die FWG-Drochtersen jedenfalls wird sich für nachhaltiges Energiekonzept einsetzen. Art 20a des Grundgesetzes lautet: “Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung”.
Deutlicher kann Klimaschutz kaum in einem Gesetz verankert werden.