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Freie Wählergemeinschaft Baugebiet B-Plan Nr. 90 “ An der Elbmarsch” — Bauland muss bezahlbar bleiben

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Baugebiet B-Plan Nr. 90 “ An der Elbmarsch” — Bauland muss bezahlbar bleiben

Eine Vorhabenträgerin wünscht auf einer Fläche von ca. 4,99 ha die Entwicklung des B-Plans Nr. 90 mit bis zu 60 Baugrundtücken westlich es Fasanenweges in Drochtersen. Die genaue Parzellierung der Grundstücke möchte die Vorhabenträgerin nach “Rechtskraft des B-Plans” vornehmen. Dies lehnen wir ab, diese Festlegung hat die Politik vorzunehmen. Was aber zusätzlich von großer Wichtigkeit ist: Eine Gemeinde soll vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens die Grundstücke erwerben, die für die Entwicklung notwendig sind (§ 166 BauGB). Macht sie dies nicht, weil z.B. für den Erwerb nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist “der Eigentümer verpflichtet, einen – noch festzustellenden – Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu entrichten” (§ 166 Abs. 3 BauGB).

Dieser Ausgleichsbetrag ist dann den Bauwilligen – so unsere Vorstellung – zu erstatten, sobald diese in den Baugebiet Grundstücke von dem Erschließungsträger erwerben. Dies führt dazu, dass Baugrund billiger wird bzw. bleibt. Wir haben den Bürgermeister der Gemeinde Drochtersen gebeten, sich dieser Vorgehensweise anzuschließen, auch die Fraktionen von SPD/CDU sind informiert. Zusätzliche Info: Die Forderung von Ausgleichsbeiträgen ist kein sozialistisches Teufelswerk. Das Baugesetzbuch wurde bereits vom 10. Deutschen Bundestag unter dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) entsprechend geändert. Leider haben die Gemeinden die ihnen zustehenden rechtlichen Möglichkeiten bislang kaum genutzt.