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Freie Wählergemeinschaft Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen und Bebauungsplan Nr. 90 „An der Elbmarsch“ im Parallelverfahren

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Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen und Bebauungsplan Nr. 90 „An der Elbmarsch“ im Parallelverfahren

Der Verwaltungsausschuss hat mehrheitlich beschlossen den B-Plan 90 erneut auszulegen und insbesondere die Öffentlichkeit – damit sind isnbesondere die Bürger/innen in der Gemeinde Drochtersen gemeint- zu beteiligen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit wahrzunehmen. Die Politik ist in der Pflicht, in Drochtersen kostengünstige Wohnbaugrundstücke anzubieten. Dies kann nur gelingen, wenn das im Baugesetzbuch festgelegte Instrumentarium auch genutzt wird. Eine Möglichkeit ist z.B. mit dem auch hier privaten Erschließungsträger abzuschließenden Verträgen zu vereinbaren, dass der mit der Bauleitplanung entstandene Mehrwert der Baugrundstücke an die Gemeinde gezahlt wird. Diese Beträge werden dann den Käufern der Grundstücke erstattet.

(§ 166 Abs. 3 S. 4 BauGB spricht hier von einer Verpflichtung des Eigentümers, diesen Mehrwert auszugleichen). Man kann es auch anders formulieren: Der private Eigentümer soll durch die Bauleitplanung nicht reicher gemacht werden, als unbedingt notwendig.Überlegung dahinter: Er hätte die Grundstücke vor Einleitung des Bauleitplanverfahrens zu angemessenem Preis auch vorab an die Gemeinde verkaufen können. Ferner und nach unserer Meinung sehr wichtig: Es muß ein vernünftiges, zeitgemäßes Energiekonzept für das Baugebiet entwickelt werden. Die Verlegung nur einer Gasleitung zur Energieversorgung mit fossilem Gas ist zu einfach gedacht. Ich bin vielfach, auch anlässlich des Pokalspiels D/A –Schalke 04 in 2019 gebeten worden, mich für kostengünstige Baugrundstücke einzusetzen. Dieser Bitte bin ich verpflichtet.

Ihr Cornelius van Lessen
FWG-Drochtersen
Fraktionsvorsitzender
25.03.2021 09:20