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Freie Wählergemeinschaft 41 Bauprojekte von Kliniken liegen auf Eis

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41 Bauprojekte von Kliniken liegen auf Eis

41 Bauprojekte von Kliniken liegen auf Eis
So schreibt das Stader Tageblatt am 19. Aug. 2021 in der Rubrik NORDDEUTSCHLAND.
Die Niedersächsische Landesregierung hat bei den Kliniken einen Investitionsstau in Höhe von 2,2 Milliarden Euro festgestellt. Daher reichen die vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel für Baumaßnahmen in Höhe von 120 Mio. € nicht aus, so der Vorsitzende der Krankenhausgesellschaft Aldag. Und die Geschäftsführerin am KRH Klinikum Region Hannover sagt dazu: “Kliniken sind nicht mehr in der Lage, ausreichend Gewinne zu erwirtschaften, um “diese Maßnahmen aus Eigenmitteln (?) zu finanzieren”.
Frage: Wer hat den zuständigen Politikern/Geschäftsführern ins Ohr geflüstert, dass die Kliniken die Investitionen selber erwirtschaften müssen. Dies ist mit dem “Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze
(Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG) vom 29. Juni 1972 – also einem Gesetz aus dem vorigen Jahrtausend- anders geregelt worden. In § 4 KHG heißt es:
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Die Krankenhäuser werden dadurch wirtschaftlich gesichert, dass
1. ihre Investitionskosten im Wege öffentlicher Förderung übernommen werden und sie
2. leistungsgerechte Erlöse aus den Pflegesätzen, die nach Maßgabe dieses Gesetzes auch Investitionskosten
enthalten können, sowie Vergütungen für vor- und nachstationäre Behandlung und für ambulantes
Operieren erhalten”.
Dies bedeutet, dass die öffentliche Hand (Land und Krankenhausträger) die Investitionskosten in voller Höhe zu zahlen hat, die Betriebskosten sollen durch die Einnahmen aus den Krankenversicherungen gedeckt werden.
Und wo steht, dass ein Krankenhaus Gewinne erwirtschaften muss? In keinem Gesetz. Ein Krankenhaus muss daher keine Gewinne erwirtschaften. Die öffentliche Hand muss nur ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und die Krankenhäuser müssen mit den Krankenkassen in gesetzlich zulässiger Form abrechnen.
Und dann kann ein Krankenhaus – wie die Elbe Kliniken – auch die Pflegekräfte nach Tarif bezahlen.
Ihr Cornelius van Lessen
FWG-Drochtersen
Fraktionsvorsitzender
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