Ihr Mitglied des Kreisverbandes informiert Sie aus Ihrer Region!
Für Sie im Samtgemeinderat Harsefeld vertreten
Susanne de Bruijn
- 21698 Harsefeld
- 04164 - 3670
- susanne.de.bruijn@outlook.de
- Sekretärin
- Ratsmitglied: im Samtgemeinderat seit 2006 und Fleckenrat seit 2001
Ausschüsse
- Samtgemeindeausschuss
- Verwaltungsausschuss Flecken Harsefeld
- Betriebsausschuss der Samtgemeinde Harsefeld, Vorsitzende
- Ausschuss für Bau und Verkehr Flecken Harsefeld
- Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau, Verkehr und Friedhof Samtgemeinde Harsefeld
- Samtgemeindeausschuss
- Feuerwehrausschuss Samtgemeinde Harsefeld
- Finanzausschuss Flecken Harsefeld
- Kulturausschuss im Kreistag, stellvertretende Vorsitzende
weitere Ämter
- Trinkwasserverband Stader Land – Verbandsversammlung
- Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, Kreisverband
- Bürgermeisterin des Flecken Harsefeld
- stellvertretende Samtgemeindebürgermeisterin
- stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FWG-Kreistagsfraktion
Joachim Pfeiffer
- 21698 Harsefeld-Issendorf
- 04163 - 808 192
- joachim.pfeiffer@ewetel.net
- KFZ-Meister i.R.
- Ratsmitglied: im Samtgemeinderat seit 2006
Ausschüsse
- Feuerwehrausschuss
weitere Ämter
- keine Ämter
Martin Engelmann
- 21698 Harsefeld
- 04164 - 814 60
- anfrage@hotel-meyer.de
- Hotelbetriebswirt
- Ratsmitglied: im Fleckenrat seit 2016
Ausschüsse
- Finanzausschuss Flecken Harsefeld
- Finanzausschuss Samtgemeinde Harsefeld
weitere Ämter
- Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, Kreisverband
Marina Hoffmann
- 21698 Harsefeld
- 04164 - 875 67 11
- mary358@gmx.de
- Kindergarten-Leiterin
- Ratsmitglied: im Fleckenrat seit 2016
Ausschüsse
- Verwaltungsausschuss Flecken Harsefeld
- Ausschuss für gesellschaftliches Miteinander und Asfeldfreundschaft Flecken Harsefeld
- Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales Samtgemeinde Harsefeld
- Ausschuss für Klima, Umwelt, Ortsentwicklung und Wirschaftsförderung Flecken Harsefeld
weitere Ämter
- Beirat des Waldkindergarten
- Stiftungsbeirat der Bürgerstiftung der Kreissparkasse Stade
Svenja Schmahl
- 21698 Harsefeld
- 04164 - 859 120
- s.schmahl@dasholzatelier.de
- Betriebswirtin (HWK)
- Ratsmitglied: im Fleckenrat seit 2016
Ausschüsse
- Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales Samtgemeinde Harsefeld
- Ausschuss für Klima, Umwelt, Ortsentwicklung und Wirschaftsförderung Flecken Harsefeld
- Ausschuss für gesellschaftliches Miteinander und Asfeldfreundschaft Flecken Harsefeld
- Schulausschuss
weitere Ämter
- keine Ämter
Petra Sievers
- 21698 Harsefeld
- 04164-859819
- petra.sievers@politik-harsefeld.de
- nicht angegeben
- Ratsmitglied: seit 2021
Ausschüsse
- Ausschuss für gesellschaftliches Miteinander und Asfeldfreundschaft Flecken Harsefeld
- Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau, Verkehr und Friedhof Samtgemeinde Harsefeld
- Finanzausschuss Flecken Harsefeld
- Schulausschuss
weitere Ämter
- Jugendkonferenz
Dieter Meier
- 21698 Harsefeld
- nicht angegeben
- dieter.meier@politik-harsefeld.de
- nicht angegeben
- Ratsmitglied: seit 2021
Ausschüsse
- Ausschuss für Bau und Verkehr Flecken Harsefeld
- Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau, Verkehr und Friedhof Samtgemeinde Harsefeld
weitere Ämter
- Stiftungsbeirat der Bürgerstiftung der Kreissparkasse Stade
Für Sie im Gemeinderat Harsefeld vertreten
Susanne de Bruijn
- 21698 Harsefeld
- 04164 - 3670
- susanne.de.bruijn@outlook.de
- Sekretärin
- Ratsmitglied: im Samtgemeinderat seit 2006 und Fleckenrat seit 2001
Ausschüsse
- Samtgemeindeausschuss
- Verwaltungsausschuss Flecken Harsefeld
- Betriebsausschuss der Samtgemeinde Harsefeld, Vorsitzende
- Ausschuss für Bau und Verkehr Flecken Harsefeld
- Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau, Verkehr und Friedhof Samtgemeinde Harsefeld
- Samtgemeindeausschuss
- Feuerwehrausschuss Samtgemeinde Harsefeld
- Finanzausschuss Flecken Harsefeld
- Kulturausschuss im Kreistag, stellvertretende Vorsitzende
weitere Ämter
- Trinkwasserverband Stader Land – Verbandsversammlung
- Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, Kreisverband
- Bürgermeisterin des Flecken Harsefeld
- stellvertretende Samtgemeindebürgermeisterin
- stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FWG-Kreistagsfraktion
Martin Schimmöller
- 21698 Harsefeld
- 04164 - 811 131
- martin@schimoeller.com
- Dipl. Ingenieur
- Ratsmitglied: im Fleckenrat seit 2011
Ausschüsse
- Verwaltungsausschuss Flecken Harsefeld
- Ausschuss für Klima, Umwelt, Ortsentwicklung und Wirschaftsförderung Flecken Harsefeld
- Finanzausschuss Flecken Harsefeld
weitere Ämter
- nicht angegeben
Martin Engelmann
- 21698 Harsefeld
- 04164 - 814 60
- anfrage@hotel-meyer.de
- Hotelbetriebswirt
- Ratsmitglied: im Fleckenrat seit 2016
Ausschüsse
- Finanzausschuss Flecken Harsefeld
- Finanzausschuss Samtgemeinde Harsefeld
weitere Ämter
- Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, Kreisverband
Marina Hoffmann
- 21698 Harsefeld
- 04164 - 875 67 11
- mary358@gmx.de
- Kindergarten-Leiterin
- Ratsmitglied: im Fleckenrat seit 2016
Ausschüsse
- Verwaltungsausschuss Flecken Harsefeld
- Ausschuss für gesellschaftliches Miteinander und Asfeldfreundschaft Flecken Harsefeld
- Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales Samtgemeinde Harsefeld
- Ausschuss für Klima, Umwelt, Ortsentwicklung und Wirschaftsförderung Flecken Harsefeld
weitere Ämter
- Beirat des Waldkindergarten
- Stiftungsbeirat der Bürgerstiftung der Kreissparkasse Stade
Gisela Kuzniak
- 21698 Harsefeld
- 04164 - 3719
- g.kuzniak@web.de
- Fachangestellte
- Ratsmitglied: im Fleckenrat seit 2009
Ausschüsse
- Ausschuss für Bau und Verkehr Flecken Harsefeld
- Ausschuss für gesellschaftliches Miteinander und Asfeldfreundschaft Flecken Harsefeld
weitere Ämter
- keine Ämter
Svenja Schmahl
- 21698 Harsefeld
- 04164 - 859 120
- s.schmahl@dasholzatelier.de
- Betriebswirtin (HWK)
- Ratsmitglied: im Fleckenrat seit 2016
Ausschüsse
- Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales Samtgemeinde Harsefeld
- Ausschuss für Klima, Umwelt, Ortsentwicklung und Wirschaftsförderung Flecken Harsefeld
- Ausschuss für gesellschaftliches Miteinander und Asfeldfreundschaft Flecken Harsefeld
- Schulausschuss
weitere Ämter
- keine Ämter
Carsten Rost
- 21698 Harsefeld
- 04164 - 9063084
- info@maler-rost.de
- Selbstständiger Malermeister
- Ratsmitglied: im Fleckenrat seit 2016
Ausschüsse
- Ausschuss für Bau und Verkehr Flecken Harsefeld
weitere Ämter
- Kindergartenkuratorium
Petra Sievers
- 21698 Harsefeld
- 04164-859819
- petra.sievers@politik-harsefeld.de
- nicht angegeben
- Ratsmitglied: seit 2021
Ausschüsse
- Ausschuss für gesellschaftliches Miteinander und Asfeldfreundschaft Flecken Harsefeld
- Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau, Verkehr und Friedhof Samtgemeinde Harsefeld
- Finanzausschuss Flecken Harsefeld
- Schulausschuss
weitere Ämter
- Jugendkonferenz
Dieter Meier
- 21698 Harsefeld
- nicht angegeben
- dieter.meier@politik-harsefeld.de
- nicht angegeben
- Ratsmitglied: seit 2021
Ausschüsse
- Ausschuss für Bau und Verkehr Flecken Harsefeld
- Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau, Verkehr und Friedhof Samtgemeinde Harsefeld
weitere Ämter
- Stiftungsbeirat der Bürgerstiftung der Kreissparkasse Stade
Lars Löhden
- 21698 Harsefeld
- 04164-889970
- lars.loehden@politik-harsefeld.de
- nicht angegeben
- Ratsmitglied: seit 2021
Ausschüsse
- Ausschuss für Klima, Umwelt, Ortsentwicklung und Wirschaftsförderung Flecken Harsefeld
- Finanzausschuss Flecken Harsefeld
weitere Ämter
Vorstand der FWG Harsefeld
Petra Sievers
- 21698 Hollenbeck
- 04164-859810
- petrasievers74@aol.com
- Kfm. Mitarbeiterin
Funktion
- Vorsitzende
Jörn Brummer
- 21689 Harsefeld
- 04164 9094488
- joern.brummer@t-online.de
Funktion
- 1. stv. Vorsitzender
Dieter Meier
- 21698 Harsefeld
- 04164-4881
- nicht angegeben
- selbständiger Dachdeckermeister
Funktion
- 2. stv. Vorsitzender
Marina Hoffmann
- 21689 Harsefeld
- 04164 8756711
- Mary358@gmx.de
- Kindergarten-Leiterin
Funktion
- Kassenwartin
Lars Löhden
- 21698 Harsefeld
- 04164-889970
- info@ll-it-service.de
- IT-Projektleiter
Funktion
- Schriftwart
Gisela Kuzniak
- 21698 Harsefeld
- 04164 3719
- G.kuzniak@web.de
- Fachangestellte
Funktion
- Kassenprüferin
Joachim Pfeiffer
- 21698 Harsefeld-Issendorf
- 04163 808192
- Joachim.pfeiffer@ewetel.net
- KFZ-Meister i.R.
Funktion
- Kassenprüfer
News von der FWG Harsefeld
Satzung der FWG Harsefeld
(1) Der Verein führt den Namen Freie Wählergemeinschaft Harsefeld e. V.
(Kurzform FWG).
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Harsefeld. Die Geschäftsstelle des Vereins
befindet sich jeweils beim 1. Vorsitzenden.
(3) Das Wirkungsgebiet des Vereins ist die Samtgemeinde Harsefeld.
(1) Die Vereinsmitglieder haben sich das Ziel gesetzt, in der
Kommunalpolitik überparteilich zum Wohle der Bevölkerung mit zu arbeiten.
(2) Mitglieder des Vereins werden bei Kommunalwahlen in der Gemeinde
und in der Samtgemeinde bei ihrer Kandidatur unterstützt.
(3) Grundlage der politischen Arbeit sind das Grundgesetz und die
verfassungsgemäße Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.
(1) Mitglieder können alle nach dem Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetz wahlberechtigten Personen werden, die in der
Samtgemeinde Harsefeld ihren Wohnsitz haben.
(2) Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet:
a) bei der Auflösung der Wählergemeinschaft
b) durch Tod des Mitglieds
c) durch Austritt
d) durch Ausschluss
(4) Der Austritt ist ohne Einhaltung einer Frist durch Erklärung gegenüber
dem Vorstand (eingeschriebener Brief mit Rückschein) jederzeit möglich.
(5) Aus dem Verein werden ausgeschlossen:
a) wer gegen die Satzung verstößt
b) wer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Interessen des Vereins
verletzt
c) wer mit seinem Jahresbeitrag mindestens 3 Monate in Rückstand ist und diesen Betrag auch nach schriftlicher Mahnung innerhalb
einer weiteren Frist von 14 Tagen nicht vollumfänglich entrichtet hat.
(1) FWG-Mitglieder, die für einen Gemeinde- und/oder Samtgemeinderat
oder für andere Gremien kandidieren, verpflichten sich, dieses ausschließlich
für die FWG zu tun.
(2) Jede Fraktion hat das Recht, ein Mitglied mit 2/3 Mehrheit aus zu
schließen. Der Ausschluss ist zu begründen. Sind in einer Fraktion weniger
als drei Mitglieder, entscheidet die Fraktion zusammen mit dem Vorstand.
(3) Für die Wahl können auch Personen kandidieren, die nicht Mitglieder des
FWG-Vereins sind und zwar auf der Liste dieser Freien Wählergemeinschaft
Harsefeld. Sie haben sich aber in schriftlicher Form zu verpflichten, während
ihrer Fraktionszugehörigkeit die Satzung des Vereins anzuerkennen.
(4) Alle Kandidaten werden von den Mitgliedern auf einer hierfür
einberufenen Mitgliederversammlung gewählt.
(1) Beitragsschuldner
Beitragsschuldner sind die Mitglieder gemäß § 3 der Satzung.
(2) Fälligkeit
Die Beiträge müssen für das laufende Kalenderjahr jeweils spätestens zum
31. März auf dem Vereinskonto der FWG Harsefeld eingegangen sein.
(3) Beitragshöhe
Die Höhe des jährlichen Beitrages wird von der Jahreshauptversammlung
festgelegt.
Bei Ausscheiden eines Mitgliedes oder bei Auflösung oder Aufhebung des
Vereins wird kein Anteil am Vereinsvermögen ausgezahlt.
Die Mitarbeit im Verein ist grundsätzlich ehrenamtlich. Im Vereinsdienst
gemachte Auslagen können ersetzt werden.
(1) Die Hauptversammlung des Vereins besteht aus den Mitgliedern gemäß
§ 3 dieser Satzung.
(2) Die Hauptversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zu einer
ordentlichen Versammlung zusammen.
Diese Hauptversammlung wird durch den Vorstand schriftlich einberufen.
Der Vorstand ist berechtigt und auf Antrag von mindestens 1/3 der
Vereinsmitglieder auch verpflichtet, eine außerordentliche
Hauptversammlung ein zu berufen. Die Einladungen haben den Mitgliedern
mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter
Bekanntgabe der Tagesordnung zuzugehen.
(3) In besonderen Fällen kann vom Vorstand eine außerordentliche
Hauptversammlung mit einer Frist von einer Woche einberufen werden.
(1) Zu den Aufgaben der Hauptversammlung gehören:
a) Wahl des Vorstandes
b) Festlegung der Richtlinien für die Arbeit des Vereins
c) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts
d) Entlastung des Vorstandes
e) Ausschluss von Mitgliedern
f) Die Vornahme von Satzungsänderungen
g) Die Festsetzung der Beiträge.
(2) Die Hauptversammlung kann Vorstandsmitgliedern mit 2/3 Mehrheit der
anwesenden Mitglieder das Vertrauen entziehen. Es ist sofort ein Nachfolger
in den Vorstand zu wählen. Mit der Neuwahl scheidet die betroffene Person
aus dem Vorstand aus.
(3) Anträge, die auf der Hauptversammlung behandelt werden sollen,
müssen schriftlich mindestens eine Woche vor dem Versammlungstage
beim Vorstand eingereicht werden.
(4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der für
die Teilnehmer die behandelten Gegenstände, die Anträge und die gefassten
Beschlüsse ersichtlich sind. Diese Niederschrift ist vom 1. Vorsitzenden und
einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen und kann von den
Vereinsmitgliedern auf Wunsch beim Vorstand eingesehen werden.
(1) Der Vorstand – auch im Sinne des § 26 BGB – besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, seinem 1. Stellvertreter, dem Kassenwart und dem
Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied ist alleine zur Vertretung berechtigt.
(2) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
Der Vorstand beruft seine Sitzungen ein und gibt den Vereinsmitgliedern
hiervon Kenntnis. Diese Sitzungen sind vereinsöffentlich. In jedem Jahr
sollen mindestens zwei Vorstandssitzungen einberufen werden; es ist über
diese Sitzungen gemäß § 8 eine Niederschrift anzufertigen.
Für bestimmte Fachgebiete können Arbeitsausschüsse durch den Vorstand
gebildet werden; die Tätigkeit dieser Ausschüsse ist beratender Natur.
(1) Die Wahlvorschläge für den Vorstand erfolgen aus der Mitte der
Versammlung. Die Wahl erfolgt durch Handzeichen. Sollte mehr als ein
Kandidat für das jeweilige Amt zur Wahl stehen, so wird eine geheime Wahl
durchgeführt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen
der anwesenden Vereinsmitglieder. Kommt im ersten Wahlgang
Stimmengleichheit zustande, so hat ein zweiter Wahlgang stattzufinden. Fällt
auch hier keine Entscheidung, so entscheidet das Los, das der
Versammlungsleiter zieht. Der zur Wahl stehende Kandidat muss anwesend
sein oder seine Zustimmung muss in schriftlicher Form dem Wahlleiter
vorliegen.
(2) Die Wahl findet jeweils für den ersten Vorsitz für zwei Jahre und des
ersten und zweiten Stellvertreters für drei Jahre statt. Wiederwahl ist jederzeit
möglich.
(3) Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen
Stimmen, soweit in der Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt
ist. Abgestimmt wird öffentlich durch Handhebung. Auf Antrag hat geheime
Abstimmung zu erfolgen.
(4) Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünfzig Prozent
der ordentlichen Vereinsmitglieder persönlich anwesend sind. Eine
Vertretung ist ausgeschlossen. Sollte eine Versammlung nicht
beschlussfähig sein, so ist diese Versammlung zu schließen. Nach Ablauf
von fünfzehn Minuten hat der Versammlungsleiter eine neue Versammlung
einzuberufen, die unabhängig von den anwesenden Mitgliedern
beschlussfähig ist. Hierauf ist in der Einladung ausdrücklich hinzuweisen.
Solange nicht die Versammlung auf Antrag eine andere Entscheidung trifft,
leitet der 1. Vorsitzende die Versammlung; im Falle einer Verhinderung sein
1. Stellvertreter und im Fall dessen Verhinderung der 2. Stellvertreter.
(5) Die Kandidaten für die Kommunalwahlen müssen ihr Interesse an einer
Kandidatur dem Vorstand bekannt geben. Der Vorstand erarbeitet
zusammen mit den Kandidaten eine Vorschlagsliste. Die Vorschlagsliste
wird zusammen mit der Einladung zu einer Mitgliederversammlung allen
Mitgliedern zugesandt. Vorschläge, – bzw. Bewerbungen, die während der
Versammlung unterbreitet werden, sind zu berücksichtigen.
Die Bewerber und ihre Reihenfolge werden den Mitgliedern auf der
Mitgliederversammlung vorgestellt. Die Mitgliederversammlung stimmt über
die Reihenfolge der Kandidaten ab; dieses kann -sofern keine
Gegenstimmen vorhanden sind – durch offenes Handheben erfolgen.
Sollten sich nach der Mitgliederversammlung und vor der
Nominierungsversammlung noch Änderungen in der Reihung ergeben, so
sind Vorstand und Kandidaten berechtigt, die Reihenfolge entsprechend
anzupassen. Vor der Nominierungsversammlung ist den Mitgliedern der
endgültige Stand zu Kenntnis zu bringen.
Die endgültige Entscheidung über die Reihung obliegt der
Nominierungsversammlung.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein
Rumpfgeschäftsjahr.
(1) Beschlüsse der Hauptversammlung, die eine Satzungsänderung
enthalten, müssen mit 2/3 Mehrheit der in der Hauptversammlung
anwesenden Stimmberechtigten gefasst werden.
(2) Anträge auf Satzungsänderungen werden in der Hauptversammlung nur
dann behandelt, wenn sie mindestens 10 Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung beim Vorstand schriftlich eingegangen sind.
(1) Für den Antrag auf Auflösung des Vereins gilt die nachfolgende Ziffer 2.
entsprechend. Die Hauptversammlung, die über die Auflösung beschließen
soll, ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens ¾ der satzungsgemäß
stimmberechtigten Personen anwesend sind. Ist die Versammlung nicht
beschlussfähig, so ist innerhalb eines Monats eine zweite außerordentliche
Hauptversammlung abzuhalten, die dann über die Auflösung ohne Rücksicht
auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschließt.
(2) Der Beschluss über die Auflösung bedarf einer Mehrheit von 2/3 der in
dieser Hauptversammlung erschienen Stimmberechtigten.
(3) Im Fall der Auflösung des Vereins fällt das nach Beendigung noch
vorhandene Vermögen an eine durch die Hauptversammlung zu
bestimmende gemeinnützige Einrichtung.
Diese Satzung wurde auf der Hauptversammlung am 30.März 2022 in
21698 Harsefeld, Marktstraße 19, beschlossen.